Beinsteiner Kleiderbörse
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Für die abgegebenen Artikel wird keine Haftung
übernommen. Durch Diebstahl oder Verlust abhanden gekommene Dinge
werden nicht ersetzt.
- Der Veranstalter verpflichtet sich nicht, die gelieferte Ware
zum Verkauf anzubieten, wenn die Kleider z.B. der Jahreszeit nicht
entsprechen, beschädigt oder verschmutzt sind.
- Für Unkosten, Neuanschaffungen und wohltätige Zwecke
(Spenden) werden 17% des Verkaufserlöses einbehalten. Der
Verkaufserlös wird auf EURO 0,10 gerundet.
Bei den Mitarbeiterinnen beträgt die Provision 5% des Verkaufserlöses.
- Die Abrechnung wird mit EDV erstellt. Eingabefehler, die zu
Fehler in der Abrechnung führen, können nur in eindeutig
beweisbaren Fällen berücksichtigt werden. Das Wechselgeld ist
sofort nachzuzählen. Spätere Reklamationen sind
ausgeschlossen.
- Der Verkaufserlös und die nicht verkauften Waren
können nur am Samstag der Kleiderbörse abgeholt werden.
- Nicht abgeholte Ware
wird 2 Wochen aufbewahrt
und dann wenn möglich einem gemeinnützigen Zweck
zugeführt, andernfalls entsorgt. Die Kosten für Entsorgung
trägt gegebenenfalls die Anbieterin.
Für weitere Informationen über die Gruppen und die
Beinsteiner Kleiderbörse senden Sie
eine e-Mail an info@beinsteinerkleiderboerse.de.
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